gleitende Neuwertversicherung

gleitende Neuwertversicherung
1. Begriff: Versicherungsform in der  Sachversicherung für Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftliche Gebäude, um der Gefahr einer Unterversicherung durch steigende Baupreise zu begegnen. Rechtsgrundlage sind zz. die Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN) 79a, 88 SGlN, 93 SGlN und § 13 VGB ( Gebäudeversicherung,  Wohngebäudeversicherung).
- 2. Die Versicherungssumme soll dem  Neuwert in Preisen des Jahres 1914 entsprechen. Bei ausreichender Bemessung der Versicherungssumme 1914 werden volle Entschädigungen durch Preissteigerung nicht in Frage gestellt; die Versicherungssumme braucht nur bei Substanzänderung angepasst zu werden. Wegen der schwierigen Feststellung des Versicherungswerts 1914 übernehmen die Versicherer die Rückrechnung eines richtig deklarierten aktuellen Werts auf das Jahr 1914 bzw. die Berechnung des Versicherungswerts 1914 an Hand von richtig beantworteten Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes in eigener Verantwortung.
- 3. Die Prämie wird zunächst an Hand der Versicherungssumme 1914 ermittelt und mithilfe des sog. gleitenden Neuwertfaktors dem jeweiligen Preisstand angepasst (13,2 für 2004).

Lexikon der Economics. 2013.

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